Feuerwerk am 1. August ist Schweizer Tradition und Brauchtum. Das darf man nicht verbieten.
Die Tradition bleibt – sie wird sogar geschützt.
Die Feuerwerksinitiative verbietet den 1. August nicht. Professionelle Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung – etwa grosse Bundesfeiern – bleiben mit Bewilligung ausdrücklich möglich. Was wegfällt, ist die private Dauerknallerei über Wochen, die mit dem eigentlichen Brauchtum wenig zu tun hat.
Höhenfeuer, Lampionumzüge und gemeinsame Feste sind der Kern der 1.-August-Tradition – sie sind von der Initiative nicht betroffen.